BIngPPV - Freiwillige Kammermitgliedschaft

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Podcast Skript – Folge 6

Warum sich die freiwillige Kammermitgliedschaft in einer Ingenieurkammer lohnt – ein Blick auf das Versorgungswerk

Intro

Willkommen zur Folge 6 unserer Podcast-Reihe für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Unser heutiges Thema: „Warum sich die freiwillige Kammermitgliedschaft in einer Ingenieurkammer gerade im Hinblick auf die Altersabsicherung lohnt“.

Wir, das sind, Joachim Hofmann, Mitarbeiter in der Mitgliederbetreuung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung und Christina Floßmann, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich berufsständisches Versorgungswesen und betrieblichen Altersversorgung, sprechen heute über ein Thema, das gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger besonders spannend ist: die freiwillige Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, kurz BIngPPV – und warum sich die freiwillige Kammermitgliedschaft auch im Hinblick auf die Rente lohnt.

Teil 1: Begriffsklärung „freiwilliges Kammermitglied“ <-> „Pflichtmitglied der Kammer“

Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Begrifflichkeiten – wer ist überhaupt freiwilliges Mitglied und wer ist Pflichtmitglied einer Ingenieurkammer?

Ganz einfach – Pflichtmitglied ist man, wenn man gesetzlich dazu verpflichtet ist, der jeweiligen Ingenieurkammer anzugehören – zum Beispiel als Beratender Ingenieur. Nur wer Pflichtmitglied der Kammer ist, darf sich Beratender Ingenieur nennen.

Freiwillige Kammermitglieder hingegen entscheiden sich aus eigenem Entschluss für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, weil sie zum Beispiel von den Angeboten der Kammer oder dem Netzwerk profitieren wollen.

Aber klar, das Ganze hängt vom jeweiligen Kammergesetz ab – also je nach Bundesland kann das unterschiedlich aussehen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man zur Gruppe der Pflichtmitglieder der Kammer oder zur Gruppe der freiwilligen Kammermitglieder gehört, kann man sich telefonisch bei der jeweiligen Ingenieurkammer erkundigen oder einen Blick auf deren Webseite werfen.

Teil 2: Die Konsequenz einer Pflichtmitgliedschaft in der Kammer sowie einer freiwilligen Kammermitgliedschaft im Hinblick auf das Versorgungswerk

Und was hat die Kammermitgliedschaft mit dem Versorgungswerk zu tun – wie hängt das denn zusammen?

Grundsätzlich ist es ganz einfach - wer in der Kammer Mitglied wird, der wird automatisch auch Mitglied im Versorgungswerk. Im bayerischen Versorgungswerk sind die Mitglieder der Ingenieurkammern aus 7 Bundesländern vereint. Und ganz wichtig ist: Es ist egal, ob man Pflichtmitglied der Kammer oder freiwilliges Kammermitglied ist – man wird mit Beginn der Mitgliedschaft in einer dieser 7 Ingenieurkammern automatisch Mitglied im Versorgungswerk.

Ist das auch immer so?

Nein. Eine kleine Ausnahme gibt es – freiwillige Kammermitglieder in Rheinland-Pfalz und im Saarland können nicht Mitglieder im Versorgungswerk werden.

Und noch ein wichtiger Punkt: Pflichtmitglieder der Kammer können sich nicht von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen, freiwillige Kammermitglieder hingegen schon. Und genau darum geht es heute – warum es sich für freiwillige Kammermitglieder lohnt, Mitglied im Versorgungswerk zu bleiben und sich eben nicht befreien zu lassen.

Teil 3: Zusätzliche Versorgung in der BIngPPV

Richtig. Für wen genau ist eine solche freiwillige Kammermitgliedschaft interessant?

Die freiwillige Kammermitgliedschaft ist sowohl für Angestellte als auch für Selbständige besonders interessant, weil man durch die Mitgliedschaft in der Kammer automatisch Zugang zum Versorgungswerk hat und sich dadurch eine Altersabsicherung aufbauen kann.

Aber wenn man angestellt tätig ist, dann muss man doch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

Richtig. Angestellte sind zunächst mal in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und müssen dort Beiträge bezahlen. Interessant ist das Versorgungswerk aber gerade für diejenigen Angestellten, die zusätzlich etwas für ihre Altersabsicherung tun möchten. Schließlich wird gerade diesem Personenkreis seitens der Politik sowieso dazu geraten, sich eine zusätzliche Versorgung aufzubauen.

Es gibt aber auch viele private Versicherungsanbieter, für die man sich stattdessen entscheiden könnte. Was spricht dafür, dass man die zusätzliche Versorgung im Versorgungswerk aufbaut?

Vor allem die Kosten!

Die BIngPPV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, im Versorgungswerk gibt es keine Kosten für ein Außendienstnetz, keine Abschlussprovisionen und keine Aktionäre, an die Gewinne gezahlt werden müssen. Bei privaten Versicherungsgesellschaften fallen hingegen solche Kosten an. Der Anteil der Beiträge, der tatsächlich für die spätere Versorgung verwendet wird, ist also beim Versorgungswerk höher.

Gibt es noch weitere Vorteile?

Neben dem Kostenfaktor gibt es auch den Vorteil, dass die Versorgung ganz speziell auf den Berufsstand zugeschnitten ist. Wesentliche Entscheidungen treffen nämlich die Berufsvertreter – zum Beispiel darüber, welches Leistungspaket angeboten wird. Es ist also eine Versorgung von Bauingenieuren für Bauingenieure.

Und noch etwas: Die BIngPPV wird von der Bayerischen Versorgungskammer – oder einfach BVK – verwaltet. Die BVK ist ein großer und leistungsfähiger Verbund, der derzeit ein Volumen von rund 117 Milliarden Euro aufweist. Aufgrund dieses beträchtlichen Volumens können die Investitionen breit gestreut und zu den besten Konditionen getätigt werden. Für jede der insgesamt 12 Einrichtungen wird aber getrennt abgerechnet! Das bedeutet, auch wer nur einen geringfügigen Beitrag leistet, kann an einer professionell verwalteten, breit aufgestellten und diversifizierten Kapitalanlage teilhaben.

Teil 4: Einstieg in das Versorgungswerk – Beitragsmöglichkeiten

Das hört sich toll an! Wie kann man als freiwilliges Kammermitglied in das Versorgungswerk einsteigen?

Ganz einfach: Bereits mit einem geringfügigen monatlichen Beitrag, denn wir wissen natürlich, dass die angestellten Mitglieder auch zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen müssen. Aber auch ein geringfügiger Beitrag lohnt sich schon!

Und wie hoch sind die Beiträge bei den Angestellten?

Als freiwilliges Kammermitglied im Angestelltenverhältnis kann man sich für einen reduzierten Beitrag in Höhe von 1/8 des Regelbeitrags entscheiden. Diesen reduzierten Beitrag nennt man „Mindestbeitrag“. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann auch den halben Mindestbeitrag, also 1/16 des Regelbeitrags zahlen. Natürlich kann man auch einen einkommensbezogenen Beitrag leisten.

Und was zahlt der Selbständige?

Als freiwilliges Kammermitglied kann er den Mindestbeitrag in Höhe von 1/8 des Regelbeitrags zahlen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 2/10 des Regelbeitrags bis zum Ablauf von 5 Kalenderjahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit zu zahlen. Das ist die sogenannte Gründungsermäßigung und sie ist auch ohne Einkommensnachweis möglich. Ein Selbständiger kann aber auch einen einkommensbezogenen Beitrag mit Einkommensnachweis zahlen.

Jetzt haben Sie ganz viele Begrifflichkeiten genannt – Mindestbeitrag, halber Mindestbeitrag… wie sieht das denn in Zahlen aus?

Die aktuellen Beitragswerte stehen im Jahresrundschreiben des Versorgungswerks – das könnt ihr einfach im Downloadcenter auf der Website des Versorgungswerks nachschauen.

Und übrigens: Man kann die Beiträge, die relativ gering sind, jederzeit aufstocken – durch sogennante Freiwillige Mehrzahlungen. Wer möchte, kann ganz flexibel zusätzliche Beiträge an das Versorgungswerk zahlen. Das geht einmalig, zum Beispiel am Jahresende, oder regelmäßig. Diese Zahlungen werden genauso behandelt wie reguläre Beiträge und genauso verrentet.

Damit hält man die „Verpflichtung“ klein, aber hat einen Spielraum, jederzeit und je nach finanzieller Situation zusätzlich etwas für seine spätere Absicherung zu tun.

Und was so eine zusätzliche Zahlung bringt, das kann man sich gleich selbst ausrechnen: Auf der Website des Versorgungswerks gibt es einen „Rentenrechner“. Das ist ein Tool, in das man verschiedene Beträge eingeben kann und das Tool rechnet aus, was dafür an Rentenanwartschaft herauskommt.

Teil 7: Leistungen des Versorgungswerks

Es gibt echt viele Möglichkeiten, Beiträge zu gestalten – und was hat man als Mitglied im Alter konkret davon?

Das gesamte Leistungspaket beim Versorgungswerk ist ähnlich dem Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es gibt natürlich die Absicherung im Alter, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Dann gibt es auch die Möglichkeit, schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente zu beziehen, mit Abschlägen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Und andersrum kann man die Rente auch später beziehen. Die Hinterbliebene und Waisen sind ebenfalls abgesichert. Und für Singles gibt es beim Rentenbeginn sogar einen Extra-Zuschlag.

Klingt gut! Und was ist bei Erwerbsunfähigkeit?

Gute Frage – zunächst kurze Klarstellung: Das Versorgungswerk kennt nur eine Berufsunfähigkeit, d.h. der Begriff ist bezogen auf den Beruf des Ingenieurs. Das bedeutet, berufsunfähig ist man, wenn man nicht mehr als Ingenieur arbeiten kann.

Aber wenn man einen anderen Beruf noch ausüben könnte – wie sieht es da aus? kKriegt man dann trotzdem eine Rente wegen Berufsunfähigkeit?

Klar! Denn es kommt nur darauf an, dass man nicht mehr als Ingenieur arbeiten kann. Dann kriegt man eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk.

Teil 8: Früh anfangen lohnt sich – auch mit Blick auf die Zukunft

Was raten Sie jungen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die gerade ins Berufsleben starten?

Ganz klar: Früh anfangen!

Grundsätzlich gilt: Je früher man mit dem Aufbau einer zusätzlichen Versorgung anfängt, umso besser. Beiträge, die in jungen Jahren eingezahlt werden, rechnen sich ganz besonders, weil sie mit einem höheren Verrentungssatz bewertet werden.

Was bedeutet das?

Einfach erklärt: Der Verrentungssatz ist ein Prozentsatz und dient dazu, die aus einem eingezahlten Beitrag erworbene Anwartschaft zu berechnen. Der Verrentungssatz hängt vom Lebensalter ab, in dem der Beitrag entrichtet wird. Mit zunehmendem Alter sinken die Verrentungssätze. Deshalb lohnt es sich, bereits in jungen Jahren anzufangen, in das Versorgungswerk einzuzahlen.

Teil 9: Fazit

Das war jetzt ganz schön viele Informationen auf einmal. Fassen wir also zusammen:

Die freiwillige Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer eröffnet den Zugang zum Versorgungswerk. Damit besteht die Möglichkeit einer soliden und effizienten zusätzlichen Versorgung, die man – im Gegensatz zu einer Absicherung bei privaten Anbietern –sehr kostengünstig erhält.

Für angestellte Mitglieder hat die freiwillige Kammermitgliedschaft den Vorteil, dass – wenn sie sich später selbständig machen – sie bereits Mitglied im Versorgungswerk sind. Dann können sie ihre zusätzliche Versorgung als Vollversorgung weiterführen.

Besonders für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gilt ganz klar:früh anfangen! Denn Beiträge, die in jungen Jahren geleistet werden, bringen später mehr – dank höherer Verrentungssätze.

Vielen Dank, damit sind wir am Ende der heutigen Folge.

Wenn euch diese Informationen geholfen haben, teilt den Podcast gern mit Kolleginnen und Kollegen.

Freut euch auf die nächste Folge!

Euer BV-Cast Team der Bayerischen Versorgungskammer.

Outro

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