BArchV - Gut geplant in den Ruhestand

Shownotes

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Intro

Willkommen zur vierten Folge unserer Podcast-Reihe. Heute geht es um ein wichtiges Thema für alle, die gut vorausplanen wollen: um den Start in den Ruhestand. Früher oder später trifft es jeden von uns.

Was muss ich wissen, um den Übergang vom Berufsleben in die Rentenphase so zu planen, dass er meinen Bedürfnissen am besten entspricht?

Ab welchem Alter kann ich in Rente gehen — und was gilt, falls ich länger arbeiten möchte?

Welche Möglichkeiten bietet mein berufsständisches Versorgungswerk – konkret: wie flexibel ist die Bayerische Architektenversorgung beim Übergang zur Rente?“

Wir, Andreas Kreiser, Abteilungsleiter bei der Bayerischen Versorgungskammer,

und Christina Floßmann, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich berufsständisches Versorgungswesen und betrieblichen Altersversorgung,

Wir unterhalten uns heute darüber, welche Wahlmöglichkeiten es beim Rentenbeginn gibt, über die Vor- und Nachteile und wie ihr euren Renteneintritt bestmöglich planen und gestalten könnt und was ihr dabei beachten müsst.

Damit ihr einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum bekommt, werfen wir außerdem einen kurzen Blick auf die Leistungen, die die Bayerische Architektenversorgung neben der Altersrente noch bietet.

Teil 1: Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenbeginn

Steigen wir ein. Viele denken vielleicht: Mein Renteneintrittsalter ist doch sowieso irgendwo genau festgeschrieben, was soll ich da groß beeinflussen können? Welche Möglichkeiten haben also die Mitglieder der Bayerischen Architektenversorgung, ihren Rentenbeginn zu gestalten?

Konkret gibt es drei Varianten, wann ich als Mitglied der Architektenversorgung in die Rente gehen kann:

Erstens: mit Erreichen der Regelaltersgrenze – also leger formuliert die ganz „normale“ Altersrente ohne Abschläge .

Zweitens: schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze– dann aber mit Abschlägen. Man spricht von vorgezogener Altersrente oder vorgezogenem Altersruhegeld.

Oder – dritte Möglichkeit – zu einem späteren Zeitpunkt. Ich schiebe den Rentenbeginn noch etwas hinaus – und bekomme dafür später eine höhere Rente, man spricht dabei von aufgeschobenem Altersruhegeld.

Okay. Das klingt erstmal logisch. Fangen wir doch mal mit dem Klassiker an – dem Rentenbeginn mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Was bedeutet das genau?

Altersruhegeld (Regelaltersgrenze)

Das bedeutet, wer bis zur Regelaltersgrenze arbeitet und bis dahin noch keine Rente vom Versorgungswerk bezieht, bekommt dann die volle Rentenhöhe – ohne Abschläge. Die Regelaltersgrenze liegt – je nach Geburtsjahrgang – zwischen Alter 65 und 67. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen sie mit Alter 67. Die Regelaltersgrenze bei der Bayerischen Architektenversorgung und auch die einzelnen Anhebungsschritte von Alter 65 bis 67 abhängig vom Geburtsjahrgang sind übrigens gleich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nehmen wir das aktuelle Jahr 2025, da erreicht der Geburtsjahrgang 1959 die Regelaltersgrenze, nämlich mit 66 Jahren und 2 Monaten.

Wer sich für die genaue Staffelung für seinen Geburtsjahrgang interessiert, kann sie in der Satzung des Versorgungswerks oder auf unserer Internetseite nachlesen. Im Grundsatz gilt vereinfacht: Regelaltersgrenze gleich Alter 67.

Okay, mit 67 kann ich also frühestens abschlagsfrei Altersrente beziehen. Heißt das, dass ich dann auch zwingend aufhören muss, zu arbeiten? Oder kann ich weiterarbeiten und mir etwas zu meiner Rente dazuverdienen, solange ich mich noch fit fühle und Lust dazu habe?

Ja, das geht. Um Altersrente zu beziehen, musst Du nicht mit Deiner Arbeit aufhören. Du bekommst deine Rente ausbezahlt, auch wenn du weiter arbeitest. Und die Rente wird auch nicht gekürzt. Du kannst quasi beides haben: Arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen.

Allerdings kannst du mit Rentenbezug keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk zahlen und Deine Versorgung ausbauen. Dazu müsstest du den Rentenbeginn hinausschieben auf einen späteren Zeitpunkt – dazu kommen wir gleich.

Vorgezogenes Altersruhegeld

Das hört sich schonmal gut an. Und wie sieht`s aus, wenn ich früher Rente beziehen möchte, also vor der Regelaltersgrenze?

Das geht auch. Du kannst ab Alter 62 vorgezogene Altersrente beziehen, also je nach Geburtsjahrgang bis zu fünf Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Es genügt dafür ein entsprechender Antrag, weitere Hürden gibt es nicht. Aber du musst bedenken, dass du dann Abschläge auf deine Rente in Kauf nimmst, die dauerhaft bestehen bleiben.

Dauerhaft? D.h. die Abschläge bleiben auch dann, wenn ich irgendwann die Regelaltersgrenze erreicht habe?

Ja, der Abschlag ist versicherungsmathematisch notwendig und auf Dauer vorgesehen. Das Ganze ist leicht nachvollziehbar: Du erhältst die Rente schon früher als eigentlich vorgesehen. Die Rente, wird vereinfacht dargestellt ja aus den angesparten Beiträgen und den daraus erwirtschafteten Erträgen finanziert. Wenn du früher in Rente gehst, muss aus dem Kapital, das angespart wird, entsprechend länger Deine Rente bezahlt werden. Der Abschlag ist also ein versicherungsmathematischer Ausgleich dafür, dass du die Rente über einen längeren Zeitraum beziehst, als jemand, der noch bis zur Regelaltersgrenze mit dem Rentenbezug wartet.

Kann ich den Antrag wieder zurücknehmen, wenn ich später doch wieder arbeiten und Beiträge ins Versorgungswerk einzahlen möchte?

Nein, der Antrag ist unwiderruflich. Das musst du dir also im Vorfeld gut überlegen. Arbeiten kannst du zwar auch neben der vorgezogenen Altersrente. Für die Höhe der vorgezogenen Altersrente ist das egal. Die wird nicht gekürzt. Aber du kannst keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk abführen.

Und mit wieviel weniger Rente muss ich durch den früheren Rentenbeginn ungefähr rechnen?

Pro Monat, den du früher in Rente gehst, beträgt der Abschlag zwischen 0,53 % und 0,36 %.

Klingt nach einer komplizierten Rechnung. Und kann sich ganz schön summieren, wenn ich den Rentenbeginn nicht nur um ein paar Monate sondern vielleicht um mehrere Jahre vorziehen möchte.

Ja, man muss wirklich genau prüfen und für sich abwägen, ob die reduzierte Rente langfristig den eigenen Vorstellungen entspricht. Bleiben wir beim Beispiel Alter 62, dann wirkt sich das auf die Rentenhöhe schon aus spürbar aus. Neben den Abschlägen zahlst Du ja auch bis zu 5 Jahre weniger Beiträge ein, als wenn Du mit der Regelaltersgrenze 67 in Rente gehst. Die Rechnung an sich ist allerdings ganz einfach. Hier hilft dir auch der Online-Rentenrechner auf der Homepage des Versorgungswerks. Mit dem Rentenrechner kann jeder „spielen“ und sich eine unverbindliche Vorausberechnung für jede denkbare Konstellation erstellen lassen. Den Link dazu stellen wir euch am besten direkt in die Shownotes.

Gute Idee.

Aufgeschobenes Altersruhegeld

Und jetzt zur dritten Möglichkeit: Du hast vorhin gesagt, dass man den Rentenbeginn auch hinausschieben kann, auf einen späteren Zeitpunkt.

Ja genau. Wenn du die Rente noch nicht brauchst oder länger in Deinem Beruf arbeiten willst und weiterhin Beiträge zahlen willst, kannst du deinen Rentenbeginn künftig auch nach hinten verschieben.

Künftig?

Ja, bislang bestand die Möglichkeit nicht. Eine entsprechende Satzungsänderung sieht die Möglichkeit ab 1. Januar 2026 vor, d.h. für alle Mitglieder der Bayerischen Architektenversorgung, die ab dem 2. Oktober 1959 geboren sind, besteht künftig die Möglichkeit die Altersrente aufzuschieben.

Verstehe. Der Aufschub hat damit den Vorteil, dass du weiterhin Beiträge beim Versorgungswerk einzahlst und – wenn du möchtest – auch freiwillige Mehrzahlungen leisten kannst. Durch die längere Einzahlungsdauer und den späteren Rentenbezug steigt die Rentenhöhe deutlich.

Ein klarer finanzieller Vorteil also – besonders, wenn man vielleicht sowieso vorhat länger zu arbeiten und nicht schon mit der Regelaltersgrenze seinen Beruf aufgeben will. Gibt es bei so viel Flexibilität auch eine Grenze oder kann ich den Rentenbeginn so lange aufschieben, wie es mir gefällt?

Es gibt eine Grenze und klare Regelungen, wann ein Aufschub der Altersrente möglich ist. Zum einen musst du den Aufschub beantragen, bevor du die Regelaltersgrenze erreichst. Und dann kannst du den Rentenbeginn maximal bis zum Alter 70 aufschieben. Spätestens dann endet der Aufschub und die Rentenphase beginnt.

Natürlich kannst du den Aufschub aber auch früher beenden und deine Rente beziehen. Dazu genügt ein Antrag auf Einweisung des aufgeschobenen Altersruhegeldes.

Apropos „beantragen“. Muss ich neben der rechtzeitigen Antragstellung noch andere Voraussetzungen erfüllen, damit ich meinen Rentenbeginn aufschieben kann?

Ja. Du musst bei Erreichen der Regelaltersgrenze aktives Mitglied des Versorgungswerks sein.

Das heißt, wenn du bereits eine Rente vom Versorgungswerk erhältst, also eine Berufsunfähigkeitsrente oder auch vorgezogenes Altersruhegeld, dann kannst du den Aufschub nicht in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für alle, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze nur über eine abgeleitete Anwartschaft, z.B. aufgrund eines Versorgungsausgleichs verfügen, ohne selbst Mitglied beim Versorgungswerk zu sein. Oder für die, die zwar einen Rentenanspruch aufgrund früherer Beitragszahlungen haben, die aber inzwischen nicht mehr Mitglied einer Architektenkammer und damit auch kein aktives Mitglied beim Versorgungswerk mehr sind. Mehr Hinweise zum Aufschub mit einem umfangreichen FAQ findet Ihr ebenfalls auf der Internetseite der Architektenversorgung. Den Link nehmen wir in unsere Shownotes auf.

Teil 2: Weitere Leistungen der Bayerischen Architektenversorgung

Jetzt haben wir viel über das Altersruhegeld und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenbeginn gesprochen — aber das Versorgungswerk bietet ja noch mehr, oder?

Absolut. Ganz wichtig ist die Berufsunfähigkeitsrente. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft oder auch nur vorübergehend eine Berufstätigkeit im Architektenberuf oder als Stadtplaner auszuüben, greift der Schutz des Versorgungswerks. Und zwar ohne Wartezeit oder vorheriger Gesundheitsprüfung. Von Beginn der Mitgliedschaft an. Allerdings ist nicht immer ganz einfach festzustellen, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es muss dabei eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen. Ausreichend dafür ist, wenn das Mitglied nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten Beruf in nennenswertem Umfang auszuüben. Leistungen bei nur teilweiser Berufsunfähigkeit gewährt das Versorgungswerk nämlich nicht. Auch bei der Rentenhöhe gibt es einige Besonderheiten. Es lohnt sich vor allem, wenn der Beginn der Mitgliedschaft beim Versorgungswerk möglichst frühzeitig, im Idealfall noch vor Alter 30 beginnt.

Das ist wichtig zu wissen.

Einen weiteren Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung: Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung müssen sich Mitglieder nicht auf andere, „einfachere“ Tätigkeiten verweisen lassen, die sie vielleicht trotz ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen noch ausüben können.

Ja, auch das ist neben der fehlenden Wartezeit ein klarer Vorteil.

Wer sich zum Thema Berufsunfähigkeit näher informieren möchte, findet umfangreiche FAQs auf der Internetseite des Versorgungswerks. Auch hierzu packen wir den Link in unsere Shownotes.

Aber auch für den Fall, dass man verstirbt, sind die Angehörigen gut abgesichert, richtig?

Ja, ganz genau. Stichwort Hinterbliebenenrente. Das betrifft Ehepartner oder Kinder. Auch hier bietet die Bayerische Architektenversorgung Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Versorgungsgrad der Hinterbliebenen ist prozentual höher. Außerdem wird eigenes Einkommen der Hinterbliebenen nicht auf die Rente angerechnet. Gerade die Vorschriften zur Einkommensanrechnung führen bei der gesetzlichen Rentenversicherung dazu, dass vom ursprünglichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente Abschläge erfolgen, wenn bestimmte Freibeträge beim Einkommen überschritten werden. Das ist beim Versorgungswerk anders. Das Versorgungswerk nimmt keinerlei Einkommensanrechnungen vor.

Teil 3: Fazit & Tipps

Zusammengefasst: Der Rentenbeginn ist ein wichtiges Planungsthema. Und das Versorgungswerk bietet dafür viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Es lohnt sich, sich schon einige Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze Gedanken über den Rentenbeginn zu machen und die individuelle Lebenssituation zu hinterfragen.

Kommt für mich eine vorgezogene Altersrente in Betracht oder will ich über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und Beiträge zahlen?

Der Online-Rentenrechner auf der Homepage der Bayerischen Architektenversorgung kann dabei helfen, verschiedene Szenarien unverbindlich zu berechnen und gegenüberzustellen.

Wer sich unsicher ist, welche Gestaltung die passende ist oder wer eine individuelle Beratung bevorzugt, sollte sich rechtzeitig beim zuständigen Versorgungswerk melden und einen Termin vereinbaren.

Das war’s für heute. Wir hoffen, ihr habt jetzt einen guten Überblick zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten beim Beginn der Altersrente aber auch zu den weiteren Leistungen des Versorgungswerks.

Freut euch auf die nächste Folge!

Euer BV-Cast Team der Bayerischen Versorgungskammer.

Outro

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