Folge 2 - Juniormitgliedschaft und Versorgungswerk
Shownotes
Juniormitglieder bezeichnet bei den Architektenkammern Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die sich nach erfolgreichem Studium in die Liste der Juniormitglieder eintragen lassen. Mit Eintragung in diese Liste werdet Ihr Mitglied der Architektenkammer.
Für die Architektenkammern ist die Juniormitgliedschaft ein wichtiger Baustein der Nachwuchsförderung und unterstützt die Absolventen während ihrer berufspraktischen Phase auf dem Weg vom Abschluss an der Hochschule zur späteren Eintragung in die Architektenliste.
Die Architektenkammern können über die Juniormitgliedschaft mit den Absolventen frühzeitig in Kontakt treten. Das stärkt die Bindung an die Kammer und erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie später Mitglied der Architektenkammer bleiben. Sie sorgt auch für eine stärkere Vernetzung zwischen erfahrenen Architekten und den angehenden Architekten. Gleichzeitig wird auch die Qualität der berufspraktischen Ausbildung erhöht.
Das bedeutet für beide Seiten Vorteile – für das Versorgungswerk und die Architektenkammer.
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[Text-Intro)
Willkommen zu Folge 2 unserer Podcast-Reihe. Dieses Mal mit dem Thema Juniormitgliedschaft und Bayerische Architektenversorgung.
Für das heutige Thema müssen wir einen Schritt zurückgehen und erstmal klären, was eigentlich Juniormitglieder sind und warum neben der Architektenkammer das Versorgungswerk eine wichtige Rolle beim Start in den Beruf spielt.
Wir: Das sind Andreas Kreiser, Abteilungsleiter bei der Bayerischen Versorgungskammer,
und Christina Floßmann, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich berufsständisches Versorgungswesen und betrieblichen Altersversorgung.
Juniormitglieder bezeichnet bei den Architektenkammern Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die sich nach erfolgreichem Studium in die Liste der Juniormitglieder eintragen lassen. Mit Eintragung in diese Liste werdet Ihr Mitglied der Architektenkammer.
Für die Architektenkammern ist die Juniormitgliedschaft ein wichtiger Baustein der Nachwuchsförderung und unterstützt die Absolventen während ihrer berufspraktischen Phase auf dem Weg vom Abschluss an der Hochschule zur späteren Eintragung in die Architektenliste.
Die Architektenkammern können über die Juniormitgliedschaft mit den Absolventen frühzeitig in Kontakt treten. Das stärkt die Bindung an die Kammer und erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie später Mitglied der Architektenkammer bleiben. Sie sorgt auch für eine stärkere Vernetzung zwischen erfahrenen Architekten und den angehenden Architekten. Gleichzeitig wird auch die Qualität der berufspraktischen Ausbildung erhöht.
Das bedeutet für beide Seiten Vorteile – für das Versorgungswerk und die Architektenkammer.
Aber kommen wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Was hat das nun alles mit dem Architektenversorgung zu tun?
Ganz einfach: Mit der Juniormitgliedschaft verbunden ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Schon seit den 1970iger Jahren können Absolventen, die ihre berufspraktische Tätigkeit ausüben, auch Mitglied in der Architektenversorgung werden. Die Versorgungswerke sollen eine Versorgung aus erster Hand sicherstellen. Denn kurz gesagt: Wenn sowieso klar ist wohin die Reise geht, nämlich in den Architektenberuf, dann soll schon ganz früh, nämlich in der berufspraktischen Ausbildungsphase, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk möglich sein. Und das, obwohl man noch kein voll ausgebildeter Architekt oder Architektin ist.
Mit Aufnahme ihrer berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss wurden die Absolventen damit schon in der Vergangenheit Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Der Weg ins Versorgungswerk war jedoch ein wenig komplizierter.
Die Absolventen musste sich früher selbst beim Versorgungswerk melden und die Aufnahme beantragen. Das Versorgungswerk hat dann die Voraussetzungen für die Begründung der Mitgliedschaft erst mal anhand von Nachweisen wie dem erfolgreichen Hochschulabschluss geprüft. Bei eher exotischeren Studiengängen, bei denen nicht ganz klar war, ob deren Abschluss später die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Architektenliste erfüllen, musste das Versorgungswerk auch mal nachhaken. Das Versorgungwerk ist fachlich nämlich weiter weg als Architektenkammer oder der Eintragungsausschuss, musste aber früher darüber entscheiden, ob die späteren Eintragungsvoraussetzungen vorliegen oder nicht. In seltenen Fällen konnte Versorgungswerk und später der Eintragungsausschuss bei den Architektenkammern auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Mit Einführung der Juniormitgliedschaft bei den Architektenkammern hat sich der Zugangsweg ins Versorgungswerk geändert und ist für die Berufsstarterinnen und Berufsstarter viel einfacher geworden. Und das ist auch gut so.
Gleich nach dem Studium drehen sich die Interessen und Überlegungen weniger um das Thema Altersversorgung. Man will im Beruf durchstarten. Die Rente ist da noch weit weg. Umso überraschter waren viele, als sich plötzlich das Versorgungswerk meldete und Infos wollte, weil möglicherweise eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk besteht.
Die Juniormitgliedschaft stellt die Sache nun auf zwei stabile Pfeiler und gibt die Richtung vor. Erst kommt die Architektenkammer und dann das Versorgungswerk. Es besteht Rechtssicherheit: Der Zugang ins Versorgungswerk läuft immer über die Architektenkammern.
Die Internetseiten und Informationsangebote von Architektenkammer und Versorgungswerk für Berufsanfänger lassen auch keinen Zweifel, sodass den Berufsstartern schnell klar wird: Beides gehört zusammen. Mit Eintragung in die Liste der Juniormitglieder ist automatisch auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verbunden. Das gleiche gilt für die Beendigung: Endet die Mitgliedschaft in der Architektenkammer, endet auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Zurück zum Versorgungswerk: Wie geht`s nun weiter, wenn ich in der Liste der Juniormitglieder eingetragen bin?
Die Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über die Eintragung in die Liste. Und das Versorgungswerk meldet sich dann automatisch bei den Juniormitgliedern für weitere Infos, um die Mitgliedschaft im Versorgungswerk zu begründen und um festzulegen, wie hoch die Beiträge sind.
Gleichzeitig informiert das Versorgungswerk die Juniormitglieder auch darüber, wie sie die Beiträge ans Versorgungswerk zahlen können.
Ein Beispiel: Als Angestellter bin ich zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Meine Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen, Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze. Im Prinzip merke ich als Angestellter nicht viel davon. Der Arbeitgeber zieht diese Beiträge gleich direkt von meinem Bruttogehalt ab und überweist sie zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständige Stelle.
Allerdings will ich keinen doppelten Beitrag zahlen. Bedeutet das jetzt, ich muss an die gesetzliche Rentenversicherung und an die Bayerische Architektenversorgung zahlen?
Nein, so ist es nicht. Einkommensbezogene Beiträge, die müssen nur einmal bezahlt werden. Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreien zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller berufsspezifisch tätig ist und zugleich Pflichtmitglied der Architektenkammer und Pflichtmitglied der Bayerischen Architektenversorgung ist.
Diese Voraussetzungen gelten auch für Berufsanfänger. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Juniormitglieder im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildungsphase tätig sind und als Juniormitglied in der Architektenkammer und im Versorgungswerk sind.
Seit Anfang 2023 laufen Anträge zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung papierfrei und vollständig digital. Einfach den Antrag online ausfüllen und auf Absenden klicken. In aller Regel erteilt die Deutsche Rentenversicherung völlig problemlos die Befreiung, wenn die vorhin beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Link zum Online-Befreiungsverfahren findet Ihr auf unserer Internetseite www.barchv.de unter der Rubrik Mitgliedschaft und Beitrag. BarchV ist übrigens die Abkürzung für die Bayerische Architektenversorgung. In unserer Infothek haben wir für Euch ein Tutorial eingestellt, das Euch Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren begleitet.
Auf das Befreiungsverfahren, was es dabei so alles zu beachten gilt, gehen wir an der Stelle nicht näher ein. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Homepage. Das Thema füllt locker eine eigene Podcast-Folge.
Okay. Also weg von der Mitgliedschaft und der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Welche Vorteile bietet das Versorgungswerk für Juniormitglieder?
Wer schon als Juniormitglied im Versorgungswerk ist, profitiert in den ersten Berufsjahren von hohen Bewertungsprozentsätzen für seine Beitragszahlungen. Vereinfacht dargestellt finanziert sich die Architektenversorgung und damit die späteren Renten nämlich so: Mitglieder zahlen während ihrer aktiven Berufsphase Beiträge an das Versorgungswerk. Mit den Beiträgen und den daraus erwirtschaften Erträgen am Kapitalmarkt finanzieren sich die späteren Renten.
Das heißt, je früher ein Beitrag an das Versorgungswerk gezahlt wird, desto länger kann das Versorgungswerk den Beitrag am Kapitalmarkt anlegen und daraus Erträge erwirtschaften. Die Rente ist dann natürlich höher.
Gerade bei Berufsanfängern ist der Zinses-Zins-Effekt am größten, entsprechend hoch sind auch die Anwartschaften, für den gezahlten Euro. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es für die Höhe der Anwartschaft auch auf das Alter an, in dem der Beitrag an das Versorgungswerk gezahlt wird.
Auf der anderen Seite: Je später der Beitrag gezahlt wird, z.B. kurz vorm Rentenbeginn, desto kürzer ist die Zeit, in der mit dem Beitrag am Kapitalmarkt gearbeitet werden kann. Bildlich kann man sich das so vorstellen, dass die eingezahlten Beiträge einen Kapitalstock bilden, der im Leistungsfall, also bei Rentenbezug langsam abschmilzt und zurückfließt. Zahlt man einen Beitrag erst kürzere Zeit vor der Rente ein, ist dieser Kapitalstock natürlich nicht so groß und die Rentenzahlungen daraus geringer.
Genau. Hier mal ein Beispiel, um das zu verdeutlichen:
Wenn ich 1.000 Euro an die Architektenversorgung zahle, dann erhalte ich im Alter von 25 Jahren 107 Rentenpunkte an jährlicher Anwartschaft. Zahle ich den gleichen Betrag zehn Jahre später, also im Alter von 35 Jahren ein, sind es noch 87 Rentenpunkte. Das Ganze lässt sich auch leicht selbst nachrechnen, nämlich aus der sogenannten Bewertungsprozentsatztabelle, zugegeben ein recht sperriger Begriff, die Tabelle findet Ihr am Ende der Satzung im Anhang. Übrigens: Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Euro.
Es ist auch leicht nachvollziehbar, warum die Anwartschaft im Alter 25 höher ist als im Alter 35. Das Versorgungswerk kann den Beitrag bereits 10 Jahre früher und damit 10 Jahre länger am Kapitalmarkt anlegen.
Ein Teil der Verzinsung am Kapitalmarkt wird damit zum Zeitpunkt der Einzahlung schon in der Anwartschaft berücksichtigt. Diese einkalkulierte Verzinsung nennt man den Rechnungszins. Für aktuelle Einzahlungen liegt der Rechnungszins bei der Bayerischen Architektenversorgung bei 2,25%.
Neben der Altersrente bietet euch das Versorgungswerk aber auch noch einen weiteren Vorteil: Die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit.
Gerade junge Mitglieder unter 30 profitieren hier vom ersten Tag der Mitgliedschaft an und das ohne Gesundheitsprüfung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bietet die Architektenversorgung einen Berufsunfähigkeitsschutz, also im Architektenberuf. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert nur die sogenannte Erwerbsminderung ab.
Erwerbsminderung bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung erst dann leistet, wenn jede andere zumutbare Tätigkeit auch außerhalb des Architektenberufs nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem entsteht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch erst dann, wenn mindestens für fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden. Beim Versorgungswerk greift der Schutz bereits am ersten Tag, es gibt keine Wartezeiten oder Mindestversicherungszeiten.
Neben der Altersrente und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es noch weitere Leistungen. So zahlt das Versorgungswerk auch im Todesfall eine Witwenrente an den Ehemann oder die Ehefrau und Waisenrente an die Kinder.
Und mindestens ebenso wichtig: Eure Beiträge an das Versorgungswerk, egal ob Ihr Pflichtbeiträge aus Eurem Berufseinkommen zahlt oder zusätzlich freiwillig Beiträge leistet. Aufwendungen für die Altersvorsorge können in voller Höhe in der Steuererklärung als Ausgaben abgesetzt werden. Mit den Beiträgen lassen sich damit auch Steuern sparen.
Ändern wir nochmals unseren Blickwinkel: Was passiert, wenn die Juniormitgliedschaft endet, ohne dass ich mich in die Architektenliste eintragen lasse?
Die Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer besteht anders als die Vollmitgliedschaft zeitlich begrenzt, das heißt, sie endet nach vier, maximal nach rund acht Jahren, wenn bis dahin keine Eintragung in die Architektenliste vorliegt.
Mit Ende der Mitgliedschaft in der Architektenkammer endet dann auch automatisch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Es braucht sich aber niemand Sorgen um seine bis dahin erworbene Anwartschaft machen. Die Anwartschaft bleibt beitragsfrei erhalten. Später zahlt das Versorgungswerk Altersrente, Hinterbliebenenrente und auch im Fall der Berufsunfähigkeit, zahlt das Versorgungswerk eine Rente. Und wichtig: Die Anwartschaft profitiert weiter von den jährlichen Dynamisierungen.
Und wenn sich die Lebensplanung nochmal ändert und Ihr wieder Mitglied einer Architektenkammer im Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerks werdet, dann setzt die Mitgliedschaft auf der bereits vorhandenen Anwartschaft an.
Manche Berufsanfänger haben bereits einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Mit der Kammermitgliedschaft kommt auch die Mitgliedschaft im Versorgungwerk. Was passiert dann mit meinen Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Sofern Ihr Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt habt und dort die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten, besser bekannt unter dem Begriff „Wartezeit“ erfüllt, erhaltet Ihr später neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das kann Euch übrigens Vorteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner bringen – so zumindest die aktuelle Rechtslage.
Fehlen noch Beitragsmonate bis die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind, lohnt es sich ggf. mit freiwilligen Beiträgen die fehlende Zeit aufzufüllen. Auch Kindererziehungszeiten werden auf die Mindestversicherungszeit angerechnet. Schon bei zwei Kindern besteht ein Rentenanspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne jemals einen Euro Beitrag gezahlt zu haben.
Zum Thema Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedschaft im Versorgungswerk haben wir bereits einige Erklärvideos in unserer Infothek eingestellt. Schaut Sie Euch an.
Wir sind am Ende unserer Podcast-Folge angelangt. Das waren wieder eine Menge Infos, also fassen wir das Wichtigste nochmal kurz zusammen:
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sind mit Eintragung in die Liste der Juniormitglieder in Bayern, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen automatisch auch Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung.
Vom ersten Tag der Mitgliedschaft an besteht Anspruch auf Altersrente, Hinterbliebenenversorgung und Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Mindestversicherungszeiten, Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung gibt es im Versorgungswerk keine.
Vorteile einer starken Versichertengemeinschaft sind mit den Vorteilen der Kapitaldeckung kombiniert: Je früher die Mitgliedschaft beginnt, desto stärker macht sich der Zinses-Zins-Effekt bei Euren Beiträgen bemerkbar und desto höher die Anwartschaft.
Das war’s für heute. Wir hoffen, ihr habt jetzt eine bessere Vorstellung zum Thema Juniormitglieder und Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung.
Freut euch auf die nächste Folge!
Euer BV-Cast Team der Bayerischen Versorgungskammer.
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