Folge 1 - Was ist ein Versorgungswerk

Shownotes

Was sind eigentlich berufsständische Versorgungswerke? Ganz einfach gesagt: Berufsständische Versorgungswerke sind Systeme zur Altersvorsorge. Sie stehen auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung und bilden die erste Säule der Altersvorsorge. In diesen Versorgungswerken organisieren die freien Berufe ihre Altersversorgung. Und für diese Berufsgruppen kümmern sich Versorgungswerke nicht nur um die Altersvorsorge. Sie sorgen auch für die Hinterbliebenen und bieten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Interessanterweise sind Versorgungswerke in der Öffentlichkeit eher unbekannt, obwohl es sie schon seit über 100 Jahren gibt. Heute gibt es über 90 berufsständischer Versorgungswerke. Das umfasst Berufe wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Patentanwälte, psychologische Psychotherapeuten, Ingenieure und Architekten. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versorgungswerke alle auf eigenen Füßen stehen. Sie finanzieren die Versorgungsleistungen ihrer Mitglieder selbst. Nur mit den Beiträgen der Mitglieder, mit angespartem Kapital und den Erträgen daraus. D.h. sie erhalten keinerlei staatlichen Zuschüsse oder Geldmittel. Die berufsständischen Versorgungswerke sind auf landesrechtlicher Grundlage aufgebaut. Bayern kann also zum Beispiel für die bayerischen Architekten das Versorgungswesen regeln, aber nicht für Architekten in anderen Bundesländern. Die entscheidenden Rechtsnormen stehen im bayerischen Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und seiner Durchführungsverordnung. Ein wichtiger Aspekt bei Versorgungswerken ist die Selbstverwaltung. Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheiten und Aufgaben in eigener Verantwortung. Das zentrale Gremium der Selbstverwaltung ist dabei der Landesausschuss, der sich aus insgesamt 24 Vertretern der Mitglieder des Versorgungswerks zusammensetzt. Er ist das zentrale Normsetzungs- und Kontrollorgan und unterliegt auch keinen staatlichen Weisungen. Zuletzt noch zur Altersvorsorge in Deutschland. Dazu muss man wissen, dass die Altersversorgung in Deutschland stark vereinfacht anhand von drei Säulen dargestellt wird. Die erste Säule steht für die gesetzliche Altersversorgung, die zweite für die betriebliche Altersversorgung und die dritte für die private Altersversorgung. Zur ersten Säule gehören die Pflichtversicherungssysteme wie die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung. Auch die berufsständische Versorgung gehört dazu. Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersversorgung, wie Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Die dritte Säule sind private Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Versorgungswerke gehören also zur ersten Säule. Das Besondere an der ersten Säule ist, dass sie gesetzliche Pflichtversicherungssysteme umfasst. Man kann den Zugang nicht frei wählen, es besteht eine Versicherungspflicht. Das Gesetz regelt den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft sowie die Kriterien für die Beitragspflicht und den Leistungsumfang. Die Mitgliedschaft entsteht also automatisch und nicht durch Abschluss eines Vertrags. Entscheidend ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer. Lass ich mich in die Architektenliste eintragen, egal welche Fachrichtung, dann werde ich nicht nur Mitglied der Architektenkammer, sondern automatisch auch Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung. Die Mitgliedschaft entsteht, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt: „kraft Gesetzes“. Mit dem Ende der Mitgliedschaft verhält es sich im Grundsatz ähnlich.

https://www.versorgungskammer.de/ https://www.barchv.de/

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[Text-Intro)

Bundesweit gibt es über 90 berufsständische Versorgungswerke, in denen Freiberufler und angestellte Mitglieder der jeweiligen Berufskammern ihre Altersversorgung organisieren.

Wer sich von Euch fragt, was sind – „berufsständische Versorgungswerke“ –, was machen Versorgungswerke und wie sind sie organisiert? Dem wollen wir Antworten geben.

Wir: Das sind Andreas Kreiser, Abteilungsleiter bei der Bayerischen Versorgungskammer, und Christina Floßmann, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des berufsständischen Versorgungswesens und der betrieblichen Altersversorgung.

Also, legen wir gleich mal mit der wichtigsten Frage los: Was sind eigentlich berufsständische Versorgungswerke? Ganz einfach gesagt: Berufsständische Versorgungswerke sind Systeme zur Altersvorsorge. Sie stehen auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung und bilden die erste Säule der Altersvorsorge.

In diesen Versorgungswerken organisieren die freien Berufe ihre Altersversorgung. Freie Berufe, das sind zum Beispiel Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte.

Und für diese Berufsgruppen kümmern sich Versorgungswerke nicht nur um die Altersvorsorge. Sie sorgen auch für die Hinterbliebenen und bieten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Interessanterweise sind Versorgungswerke in der Öffentlichkeit eher unbekannt, obwohl es sie schon seit über 100 Jahren gibt.

Ja, stimmt! Die Idee der berufsständischen Versorgung kommt ursprünglich aus Bayern. Das älteste Versorgungswerk, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Damals gab es für freie Berufe noch keine soziale Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Auch die Bayerische Apothekerversorgung, das zweitälteste Versorgungswerk, wurde in Bayern gegründet und feiert bald ihr 100-jähriges Jubiläum.

Um die 1920er Jahre mal kurz anzureißen: Nach dem Ersten Weltkrieg und der Hyperinflation von 1923 standen viele Menschen, auch Freiberufler, vor dem Nichts. Da entstand die Idee, sich im Berufsstand gemeinsam zu organisieren, um im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen abgesichert zu sein.

Die erste große Bewährungsprobe kam dann mit dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform 1948. Es war ein Erfolgsmodell, das an Fahrt aufnahm. Besonders nachdem die freien Berufe 1957 bei der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung außen vor blieben und keinen Zugang bekamen. Die Politik ging davon aus, die Freiberufler können ihre Altersvorsorge selbst, d.h. in eigener Verantwortung regeln. Und das haben sie auch gemacht.

Genau, gerade die Altersvorsorge ist für uns alle enorm wichtig. Deshalb gab es eine Welle von Neugründungen in den Berufsständen und Bundesländern. Die Freiberufler wollten eine Altersvorsorge, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So entstanden zum Beispiel die Bayerische Architektenversorgung 1971 und die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung 1984.

Und heute. Heute gibt es über 90 berufsständischer Versorgungswerke. Das umfasst Berufe wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Patentanwälte, psychologische Psychotherapeuten, Ingenieure und Architekten. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versorgungswerke alle auf eigenen Füßen stehen. Sie finanzieren die Versorgungsleistungen ihrer Mitglieder selbst. Nur mit den Beiträgen der Mitglieder, mit angespartem Kapital und den Erträgen daraus. D.h. sie erhalten keinerlei staatlichen Zuschüsse oder Geldmittel.

Insgesamt sind rund 1,3 Millionen Menschen in den berufsständischen Versorgungswerken aktiv versichert oder beziehen eine Rente. Im Vergleich dazu sind in der gesetzlichen Rentenversicherung etwa 40 Millionen Menschen versichert und 26 Millionen erhalten eine Rente. Die Architekten sind also eine relativ kleine Gruppe.

Aber zurück zu einem interessanten Punkt: Über 90 Versorgungswerke? Warum sind das denn so viele?

Die Versorgungswerke sind auf Grundlage von Landesgesetzen organisiert, was die föderale Struktur in Deutschland widerspiegelt. D.h. die einzelnen Bundesländer sind zuständig und dann dort die jeweils einzelnen Berufsstände. Deshalb gibt es je nach Berufsstand und Bundesland große Unterschiede in der Mitgliederzahl. Einige Versorgungswerke haben nur wenige tausend Mitglieder, während andere, wie die Bayerische Ärzteversorgung, rund 150.000 Mitglieder haben.

Nehmen wir die Bayerische Architektenversorgung als Beispiel. Sie hat etwa 50.000 Mitglieder, einschließlich Rentnerinnen und Rentnern und gehört damit zu den größeren Versorgungswerken.

Aber mal ganz ehrlich, es gibt ja nicht 50.000 Architekten in Bayern, oder?

Nein, nicht ganz. Aus Bayern haben wir rund 20.000 aktive Mitglieder. Zur Bayerischen Architektenversorgung gehören aber auch die Mitglieder der Architektenkammern aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Diese Kammern haben sich entschieden, sich der Bayerischen Architektenversorgung anzuschließen, anstatt ein eigenes Versorgungswerk zu gründen. Und daneben gibt es ja noch die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner, aktuell rund 12.000 sowie ehemalige Mitglieder, die später einmal Rente aus der Architektenversorgung erhalten, aktuell aber kein aktives Mitglied mehr sind.

An dieser Stelle mal ein kurzer Einschub: Wenn wir von Architektinnen und Architekten sprechen, weil die Berufskammer so heißt, meinen wir alle Fachrichtungen, also auch Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Juniormitglieder. Juniormitglieder, das ist sozusagen der Nachwuchs, der sich noch in der berufspraktischen Ausbildungsphase befindet.

Das ist ein guter Hinweis. Der Berufsstand der Architekten ist nach Fachrichtungen deutlich facettenreicher als es auf den ersten Blick scheint. Die Anzahl der Versorgungswerke ist dagegen überschaubar. Bundesweit gibt es fünf: in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder der 16 Architektenkammern in Deutschland verteilen sich auf diese fünf Versorgungswerke.

Andere Berufsstände haben dagegen deutlich mehr Versorgungswerke. Bei den Rechtsanwälten sind es insgesamt 16, so viele wie Bundesländer.

Aber jetzt klären wir doch mal, wie die berufsständischen Versorgungswerke eigentlich organisiert sind.

Nehmen wir wieder die Bayerische Architektenversorgung als Beispiel.

Also, die berufsständischen Versorgungswerke sind auf landesrechtlicher Grundlage aufgebaut. Bayern kann also für die bayerischen Architekten das Versorgungswesen regeln, aber nicht für Architekten in anderen Bundesländern. Die entscheidenden Rechtsnormen stehen im bayerischen Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und seiner Durchführungsverordnung.

Richtig. Dieses „Versorgungsgesetz“ gibt es so nur in Bayern und es enthält die Regeln zur Organisation der Versorgungswerke. Dazu gehört auch die gemeinsame Geschäftsführung, die bei der Bayerischen Architektenversorgung die Bayerische Versorgungskammer übernimmt. Was nur wenige wissen. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Behörde des Freistaats Bayern.

Weitere Bestimmung zur Organisation finden sich in der Satzung des Versorgungswerks oder in Staatsverträgen. Wer in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Architekt wird, bekommt damit Post aus München. Diese Zuständigkeit auch für die Mitglieder der Architektenkammern in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist in diesen Staatsverträgen geregelt.

Ein wichtiger Aspekt bei Versorgungswerken ist die Selbstverwaltung. Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheiten und Aufgaben in eigener Verantwortung. Das zentrale Gremium der Selbstverwaltung ist dabei der Landesausschuss, der sich aus insgesamt 24 Vertretern der Mitglieder des Versorgungswerks zusammensetzt. Er ist das zentrale Normsetzungs- und Kontrollorgan und unterliegt auch keinen staatlichen Weisungen.

Richtig. Die 24 Mitglieder des Landesausschusses sind alle ehrenamtlich tätig und werden von den Architektenkammern vorgeschlagen. Und dann von der zuständigen Aufsichtsbehörde berufen. In Bayern ist dafür das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zuständig. Die Berufung gilt dann für vier Jahre. Aktuell kommen 15 Mitglieder des Gremiums aus Bayern, 6 aus Niedersachsen und 3 aus Rheinland-Pfalz.

Die konkreten Aufgaben des Landesausschusses sind gesetzlich geregelt. Der Landesausschuss beschließt dabei nicht nur über Satzungsänderungen, sondern bestimmt die Richtlinien der Versorgungspolitik. Oder beschließt über die Erhöhung der Renten und Anwartschaften, um nur einige zu nennen.

Jetzt haben wir genug über die Organisation von Versorgungswerken gesprochen. Kommen wir zum letzten, wichtigen Thema: der Altersvorsorge in Deutschland.

Vorhin ist schon der Begriff „erste Säule“ gefallen. Dazu muss man wissen, dass die Altersversorgung in Deutschland stark vereinfacht anhand von drei Säulen dargestellt wird. Die erste Säule steht für die gesetzliche Altersversorgung, die zweite für die betriebliche Altersversorgung und die dritte für die private Altersversorgung.

Zur ersten Säule gehören die Pflichtversicherungssysteme wie die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung. Auch die berufsständische Versorgung gehört dazu.

Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersversorgung, wie Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Die dritte Säule sind private Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.

Versorgungswerke gehören also zur ersten Säule. Das Besondere an der ersten Säule ist, dass sie gesetzliche Pflichtversicherungssysteme umfasst. Man kann den Zugang nicht frei wählen, es besteht eine Versicherungspflicht.

Genau, das ist der Hauptunterschied zur privaten Versicherung. Einfach an die Tür des Versorgungswerks klopfen und fragen, wo ich die Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag leisten muss, um dabei zu sein, das geht natürlich nicht. Das Gesetz regelt den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft sowie die Kriterien für die Beitragspflicht und den Leistungsumfang. Die Mitgliedschaft entsteht also automatisch und nicht durch Abschluss eines Vertrags. Entscheidend ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer.

Lass ich mich in die Architektenliste eintragen, egal welche Fachrichtung, dann werde ich nicht nur Mitglied der Architektenkammer, sondern automatisch auch Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung. Die Mitgliedschaft entsteht, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt: „kraft Gesetzes“.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft verhält es sich im Grundsatz ähnlich.

Das heißt, die Mitglieder bilden eine starke Versichertengemeinschaft und stehen solidarisch füreinander ein. Das funktioniert, weil alle dabei sind. Der große Vorteil ist, dass jedes Kammermitglied aufgenommen wird und keiner abgewiesen wird.

Richtig. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn das Risiko bei Beginn der Mitgliedschaft schon eingetreten ist, wie bei Erreichen der Altersgrenze oder wenn im Zeitpunkt des Beginn der Mitgliedschaft schon Berufsunfähigkeit vorliegt. Das ist wie bei einer Versicherung: Ein Haus, das bereits brennt, kann nicht mehr gegen Feuer versichert werden.

Dafür gibt es keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikoausschlüsse und auch keine Wartezeiten. Ab Beginn der Mitgliedschaft greift der Versicherungsschutz.

Wir sind am Ende unserer Podcast-Folge angelangt. Das waren eine Menge Infos, also fassen wir das Wichtigste nochmal kurz zusammen:

Berufsständische Versorgungswerke sind öffentlich-rechtliche Alterssicherungssysteme und gehören zur ersten Säule der Altersvorsorge in Deutschland.

Sie organisieren die Altersversorgung, die Hinterbliebenenversorgung und die Absicherung bei Berufsunfähigkeit für Mitglieder verkammerter freier Berufe im Rahmen der Selbstverwaltung und ohne staatliche Zuschüsse.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist mit der Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer verbunden und entsteht automatisch durch das Gesetz.

Das war’s für heute. Wir hoffen, ihr habt jetzt einen besseren Einblick, wie Versorgungswerke funktionieren und was sie sind.

Freut euch auf die nächste Folge!

Euer BV-Cast Team der Bayerischen Versorgungskammer.

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